Heinrich Rotermund, Kilian Dell, Heinrich Reichle, Balthasar Dell und Frowin Winkelbrecht bekennen, dass ihnen der Komtur der Deutschordenskommende in Würzburg Philipp von Hohenstein 12,5 Morgen Acker in der Gemarkung Würzburg zwischen Würzburg und dem Kloster [Unter]zell zu Erbrecht verliehen hat. Die Beliehenen müssen der Kommende jedes Jahr am 11. November ("auff einen yeden sant Mertins des heyligen bischoues tag"), beginnend im Jahr 1523, 1 Pfund und 18 Pfennig Würzburger Währung bezahlen. Sie verpflichten sich, diesen Zins fristgerecht zu entrichten, bei jedem Besitzwechsel den landesüblichen Handlohn an die Kommende abzuführen und die Äcker in gutem Kulturzustand zu halten. Die Beliehenen sollen den Zins nicht einzeln, sondern nur gemeinsam geben. Sollten einer oder mehrere von ihnen seinen oder ihren Anteil an dem Zins nicht rechtzeitig geben, dann können die anderen Beliehenen dessen oder deren Anteil an den Äckern solange als Pfand einziehen, bis der Zins bezahlt wurde. Auf Bitte der Beliehenen siegelt Hieronimus Schenk von Siemau ("Sumaw"). Der geben ist auff donerstag nach sant Egidien tag 1522. Aussteller: Heinrich Rotermund, Kilian Dell, Heinrich Reichle, Balthasar Dell und Frowin Winkelbrecht. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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