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Bestätigung durch Katharina und Hermann von Schlüchtern der Aussetzung des Wiederkaufsrechts Konrads [von Hanau], Abt von Fulda, für einen Teil eines Ackers in (Musebach) und weitere im Einzelnen aufgeführte Güter
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Bestätigung durch Katharina und Hermann von Schlüchtern der Aussetzung des Wiederkaufsrechts Konrads [von Hanau], Abt von Fulda, für einen Teil eines Ackers in (Musebach) und weitere im Einzelnen aufgeführte Güter
Urk. 76, R I b Fulda (Lehenreverse von Schluchter)
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 18 Familien S >> 18.32 von Schlüchtern
1381 Januar 23
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel, ab und verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Crists geburt druczenhundert iar in dem ein und achczegestin iare an mitwochen vor sent Pauls tage als er bekart wart
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Katharina von Schlüchtern (Sluchter) und ihr Sohn Hermann bestätigen, dass sie Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, 100 Gulden bezahlt haben, wofür der Abt das Wiederkaufsrecht des Stifts an verschiedenen Gütern aussetzt solange sie leben. Bei den Gütern handelt es sich um 40 Pfund Heller zur Besserung ihres Burglehens zu Stolzenberg (Stolczinborg) [Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], für die sie bis zur Ablöse einen Teil eines Ackers in (Musebach) nutzen dürfen, sowie um den Zehnten in Marborn (Obern Marborn) [Stadtteil der Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.], Auerbach (Uerbach) und Ahl (Aldah) [beide Orte Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], die der Abt von Fulda ihnen für 130 Pfund Heller auf Wiederkauf verkauft hat. Nach Katharinas und Hermanns Tod kann der Abt die Güter für den gesamten Betrag von 170 Pfund Hellern und 100 Gulden von Katharinas Erben wieder einlösen, von denen diese dann 40 Pfund Heller zur Besserung des Burglehens wieder anlegen müssen. Urkunde des Abts inseriert. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Bestätigung bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.