1671 Okt. 26, Ellwangen Johann Christoph [I.] Adelmann von Adelmannsfelden (114) zu Schechingen und Hohenstadt, Domdekan des Hochstifts Augsburg und Kapitelherr des Stifts Ellwangen, verkauft auf Wiederkauf der Pflege der Lauretanischen Kapelle ULF auf dem Schönenberg zu Ellwangen seine freieigenen Güter, die sein +Vater vom hiesigen Kapitel im Jahre 1643 erhandelt hatte, nämlich den Kirnhardshof (Hof zu Kürnhardt), der derzeit ohne Meier (unbemayrt) ist, den Köhrhof, den Hans Bundschuh (Buntschueh) besitzt, und die Sägmühle am Rötenbach (Rettenbach), die um einen jährlichen Zins verliehen ist, mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und Zugehörden, die in einem vom A. am selben Tag erstellten Verzeichnis aufgeführt sind. Der Verkauf erfolgt unter folgenden Bedingungen: 1) Der A. quittiert den Erhalt des Kaufschillings in Höhe von 1000 fl LW. 2) Ab 1672 hat er der Kapellenpflege für die Nutzung der gen. Güter jeweils am 11. Nov. (Martini) 50 fl an Geld zu liefern. 3) Bei Säumigkeit über 1/4 Jahr hinaus hat die Pflege das Recht, die Güter zu nutzen; die Fürstpropstei hat in diesem Fall Vollmacht, die Güter namens der Kapellenpflege zu Handen zu nehmen und damit verfahren zu lassen, wie es der Pflege bei ihren anderen freieigenen Gütern förderlich ist. 4) Der A. behält sich ein ewiges Wiederkaufsrecht (ius retrovenditionis) gegen Erlegung des gen. Kaufschillings vor. 5) Als zusätzliche Sicherheit für die ihm von Rechts wegen obliegende Gewährschaft und die gen. jährlichen [Zins-]Zahlungen verpfändet der A. der Kapellenpflege alles übrige zu seinem halben Anteil am adligen Gut Hohenstadt gehörende Eigen. Siegler: der A. Ausf. Perg., durch Einschnitte ungültig gemacht - 1 Sg. abg., Presselrest - U.: der A. Altsignatur(en): Qu. 1.; - V.; - 28; - No. 33; - VI 33

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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