Johann, Markgraf von Brandenburg-Küstrin, bestätigt nach dem Ableben Heinrichs von Pack und zugleich als Vormund dessen Sohnes auf Bitten der Stadt Sommerfeld ihre Rechte und Freiheiten. "Gegebenn zu Custrinn donnerstags nach Misericordias domini im funfzehenhundersten unnd funfunndfunfzigisten jare"