Namens des königlich schwedischen Rats und Generalfeldmarschalls Gustav Horn, Herrn zu Hering und Mala(o), Ritters, Rats und Statthalters zu Mergentheim, erlaubt Johann Florian Schulter von Talheim dem Elias Queck von Duttenberg (Tuttenberg), sich unter die Jurisdiktion Reinhard von Gemmingens zu begeben, und entlässt ihn aus der Leibeigenschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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