Vor Peter Scalpipe, Dekan, Johann van den Haue, Thesaurar, Kanonikern der Kirche des heiligen Viktor zu Xanten, den Kollatoren des Altars der heiligen Thomas, Apostels, Maria Magdalena, Antonius und Dionysius, Märtyrers, in der Xantener Kirche, tauschten der Priester Johann Christiani, Rektor des vorgenannten Antonius-Altars, und Heinrich von Arnhem und seine Ehefrau Elisabet mit Zustimmung des Dekans und Thesaurars 2 Stücke allodiales Ackerland. Das eine enthält 2 Scheffelsaat; daraus wird kein Zehnt gezahlt; es gehört zum Antonius-Altar und liegt ynden Pyst bei den Äckern des + Gerhard Christiani des Älteren, die jetzt den Eheleuten Heinrich und Elisabet gehören, einerseits und bei 2 Scheffelsaat Ackerland, das zum Antonius-Altar gehört, anderseits. Das zweite umfasst 1 Maltersaat Ackerland, ist auch zehntfrei, gehörte auch dem + Gerhard Christiani dem Älteren und liegt bei den Äckern bzw. der Maltersaat, die der Druda ter Schuren und ihren Erben gehören, einerseits und bei den Äckern, die Johann die Weuer bebaut, anderseits; es gehört den Eheleuten Heinrich und Elisabet. Diese werden jetzt die 2 Scheffelsaat Ackerland zu Erbbesitz erhalten, und umgekehrt werden die Altarrektoren die Maltersaat erhalten. Die Parteien gelobten einander Währschaft zu leisten, verzichteten mit Mund, Hand und Halm auf das frühere Erbe, ermächtigten einander zur Besitzergreifung und Nutzung des neuen Erbes, gelobten einander, den Tausch einzuhalten, und setzten dazu alle ihre Güter zu Unterpfand und verzichteten auf alle Einreden und Rechtsbehelfe. - Instrumentierungsersuchen des Altarrektors. - Zeugen: Gerhard Christiani und Johann ter Maet, Priester und Vikare, sowie Gerhard Lodder, Küster in der Xantener Kirche. - Beglaubigungsvermerk des Heinrich de Vonderen de Capella, Priesters der Diözese Köln, Notars päpstlicher und kaiserlicher Autorität. ... 1443 indictione sexta mensis Ianuarii die vicesima ... Acta fuerunt hec in armario dicte ecclesie Xanctensis ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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