Oda von Molsberghe, Pröpstin zu Essen, bekundet: Sie hat sich auf Vermittlung der Äbtissin mit dem Kapitel wegen der 33 Mark - 1 Schild zu 16 Königsturnosen, 1 Regal zu 15 Groschen und 1 kleiner Gulden zu 12 Groschen gerechnet - für das zum Propsteihof Nünning (Nunnunick) gehörige Holz wie folgt verg-lichen: Sie kann den Hof wieder einlösen, wenn sie dem Kapitel acht Tage vor bis nach Ostern 100 Mark obigen Pagaments zahlt, andernfalls bleibt der Hof in dem Jahr ungelöst. Sie soll dem Kapitel die 33 Mark solange zahlen, bis die dritte Garbe ihr wieder heimgefallen ist, die sie mit seiner Erlaubnis auf 12 Jahre verpachtet hat. Danach soll sie die 33 Mark nach dem Rat des Kapitels anlegen. Das Kapitel aber soll den Hof zum selben Recht besitzen, zu dem ihn Tilmann von Hagenbeke als Schulte hatte, bis sie die 100 Mark bezahlt hat. - Es siegeln die Ausstellerin und auf ihre Bitte die Äbtissin Katharina. *Gegeven na der tiit dat got geboren wart do man screif 1345 up sinte Elsbe dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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