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Papst Clemens VII. gestattet dem zum Abt von Fulda erwählten
Johann [II.] von Henneberg, Mönch des Klosters Fulda, seine Benefizien
und Präbenden ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1531-1540
1532 Februar 17
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Seidenschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctumpetrum anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimotrigesimoprimo quartodecimo Kalendas Martii pontificatus nostri anno nono
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Clemens VII. gestattet dem zum Abt von Fulda erwählten Johann [II.] von Henneberg, Mönch des Klosters Fulda, seine Benefizien und Präbenden beizubehalten. Johann, aus gräflichem Geschlecht der von Henneberg, hat vor kurzer Zeit die Profess als Mönch abgelegt und ist vom Konvent zum Abt des in gewisser Weise (certomodo) vakanten Klosters Fulda kanonisch gewählt worden. Um der Würde seines Amtes und seinen Bedürfnissen entgegenzukommen, befreit Papst Clemens ihn von allen Kirchenstrafen und sichert ihm die Einkünfte aus dem Abbatiat vorbehaltlich einer späteren Bestätigung, auch für den Fall einer Erhebung des Klosters zum Bistum (et si ecclesiam dicti monasterii in cathedralem ecclesiam erigi) zu; dazu darf er drei weltkirchliche Benefizien mit oder ohne Seelsorge, an Metropolitankirchen, Domkirchen, Stiftskirchen, sie seien Dignitäten, Personate oder sonstige Ämter, die durch Wahl erlangt werden, oder Ämter zu denen Seelsorge gehört und deren Besitz er rechtmäßig erlangt hat, oder Kommenden von Abteien; diese Pfründen darf er nach Belieben auf Lebenszeit behalten oder aufgeben; aus den Einkünften der Pfründen soll er die damit verbundenen Unkosten decken; Verschleuderung des immobilen und mobilen Besitzes der Pfründen und Ämter ist ihm untersagt; Handlungen, die durch päpstliche Konstitutionen, die Statuten des Klosters und der Kirchen, an denen die Pfründen existieren, gedeckt sind, sind ihm dagegen gestattet. Entgegenstehende päpstliche Privilegien, Statuten und Gewohnheiten, auch wenn sie explizit auf die vorliegende Situation passen, werden außer Kraft gesetzt unter der Bedingung, dass die Pfründen rechtmäßig erworben worden sind und eine eventuelle Verpflichtung zur Seelsorge eingehalten wird. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Exigentibus meritis tue devotionis. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite...
Auf der Plica rechts: (F. Bernardus).
Auf der Plica rechts außen: (VIIII).
Auf der Plica unter den Bullenschnüren: (F. ??rsche).
Unter der Plica links außen: (Octobris).
Unter der Plica links: (C [100 grossis] Ioannes Madrigal mutis [?] Septembrum / A. Stupha).
Unter der Plica links: (Pi. et Fulginro [?] pro magistris).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (A. Marquina / H. de Ih..nis).
Unter der Plica über Siegelschnüren: (A. de Villaren.... / Ioannes Molner / L. De Max).
Unter der Plica rechts auf der Innenseite: (solt [?] B. Iunctinus et ? XXXXVIII Pi et Fulginro [?]).
Auf der Rückseite in der Mitte: (Registrata Alenen [?]).
Auf der Rückseite unter den Bullenschnüren auf dem Kopf stehend: (P. Lumbernis).
Auf der Rückseite rechts auf dem Kopf stehend: (G. de Calata).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.