Die Grafen Albrecht Georg, Heinrich X. und Christoph I. von Stolberg-Wernigerode, in Vormundschaft ihrer Vettern, erklären die Stadt Wernigerode für schadlos bezüglich einer Schuldverschreibung über 300 Taler gegen die Witwe Valtins von Sunthausen. Montags Inn denn heiligenn Osternn. nur zwei der drei Siegel in Holzkapseln an Presseln; beschädigt und restauriert

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