Petrus Nef von Seligenstadt, Notar, bezeugt und bestätigt folgenden Hergang: Am heutigen Tag gegen zehn Uhr vormittags sind in der Ratsstube des Rathauses der Reichsstadt Schwäbisch Hall vor ihm und namentlich genannten Zeugen erschienen die Stättmeister genannter Stadt sowie Jos[t] Firnhaber, Spitalmüller und Bürger daselbst, worauf Stättmeister Lienhard Feuchter das Wort ergriffen und klagend vorgetragen hat, dass genannter Firnhaber entgegen den Bestimmungen der vom Rat erlassenen Sägemüller-Ordnung das ihm zugestandene Produktionsquantum weit überschritten habe. Feuchters wiederholten nachdrücklichen Versuchen, Firnhaber zu einer verbindlichen Erklärung darüber zu bewegen, ob er als Haller Bürger sich den Bestimmungen der Ordnung fügen wolle oder nicht, ist dieser jeweils mit dem Hinweis auf ein laufendes Verfahren vor dem RKG und auf die Notwendigkeit der vorherigen Rücksprache mit seinem dortigen Advokaten ausgewichen. Daraufhin hat Stättmeister Feuchter unterzeichneten Notar gebeten, die vorangegangene Handlung zu protokollieren und dem Rat darüber ein offenes Instrument zu fertigen.