Hans Rist d.J. aus Rommelsbach, zu Tübingen gef., weil er seinem Vater den Bart ausgerissen und sich auch sonst ungebührlich verhalten hatte, auf Fürbitte seiner Freunde wieder entlassen, gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen, bis auf Widerruf offene Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen, 20 fl Strafe zusammen mit einem früheren Frevel von 13 lb h zu entrichten, und schwört U., in die er seine Eltern besonders einschließt. Er stellt vier Bürgen, die sich verpflichten, die gen. Summen bis Georgii (25. Apr.) d.J. zu entrichten. - Bürgen: 1) Hans Rist d. Ä., sein Vater 2) Jörg Rist, sein Bruder, beide aus Rommelsbach 3) Bastian Rist, sein Bruder, aus 'Sindelfingen' (Sondelfingen, Stadt Reutlingen?) 4) Bastian Kiefer, sein Schwager, aus Neckartailfingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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