Klage des großherzoglichen Zivilfiskus gegen einige Bauern in Buchholz sowie den Freiherrn von Gleichenstein zu Freiburg als Vertreter seiner Ehefrau und Schwägerinnen, alle geb. von Beyer und Besitzerinnen der Überreste des Hofs zum Pflug in Buchholz, auf Entrichtung einer Korngült.