Wilhelm von Massenbach, württembergischer Marschall und Obervogt im Zabergäu, Hans Lanndtschad von Steinach, Kammermeister, Philipp von Neuhaus zu Neuhaus und Johann Zaiser, Rentkammerrat, bekunden, dass sie zur Beilegung des zwischen Hans Marquardt, "schmidt" und Bürger zu Stuttgart, einerseits und Alexander von Helmstatt zu Neckarbischofsheim andererseits in Sachen des Streits, der wegen der "ungeverlichen schlachhandlung und entleibung, welche jetzt gedachter Alexander von Helmstatt an des ernenten Marquardts son Laurentzen seligen verschiner zeut zu Haidelberg umb die vasnacht 1554 in gegenwer angelegt", mit den Parteien - seitens Hans Schmidts sind anwesend: dieser selbst, seine Frau und Kinder, Tochtermänner, "gantze freundtschaft" und andere, die sich seiner angenommen haben; Alexander von Helmstatt wird vertreten durch seine Vettern und Schwäger Philipp von Neuhaus, Friedrich Lanndtschadt von Steinach, Vogt zu Besigheim, Hans von Helmstatt, Konrad Kolb von Wartenberg und Friedrich von Rossau - am 27. August (montag nach Bartolomei) 1554 in Stuttgart verhandelt und folgenden Vertrag vereinbart haben, der nach Ablauf einer vierzehntägigen Widerrufsfrist inzwischen Geltung erlangt hat: Alexander von Helmstatt zahlt der Familie Marquardt zur Abgeltung aller erdenklichen, aus dem Totschlag abzuleitenden Ansprüche binnen Monatsfrist 200 Gulden. Die Angehörigen des in Notwehr Getöteten versprechen ihrem Widerpart dafür Schadloshaltung.