Supplicationis Auseinandersetzung um das forum competens
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(1) 0894
Wismar F 107
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1653-1752) 13.01.1752-16.09.1754,
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Fiskal des Tribunals
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Ehrenfried Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Kl. haben erfahren, daß sich Advokat Rüdemann mit der Tochter des verstorbenen Bürgermeisters Voigt verheiratet hat. Da dies ohne ihre Zustimmung und außerhalb Wismars geschah, hat der Prokurator Civitatis Klage vor dem Ratsgericht erhoben. Diese wird dadurch gestört, daß der Prozeß durch den Fiskal vor das Tribunal gezogen worden ist. Kl. protestieren aufgrund ihrer Gerichtsprivilegien dagegen, beweisen anhand bisherigen Gebrauchs, daß sie Rüdemann vor ihr Ratsgericht hätten ziehen dürfen und bitten, dem Ratsprozeß seinen Lauf zu lassen. Das Tribunal fordert Bekl. am 18.03. zur Erwiderung auf. Am 19.04. rechtfertigt dieser seinen Prozeß vor dem Tribunal mit der Tribunalsordnung und dem bisherigen Gebrauch und weist die Klage zurück, am 20.04. fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf. Am 28.06. und 19.10. beschwert sich Bekl. über nicht erfolgte Antwort, das Tribunal fordert Kl. am 05.07. letztmalig zur Erwiderung auf, die Reaktion des Gerichts vom 31.10. erhellt nicht, da ein Exjudicialprotokoll von diesem Tag, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt. Am 26.12.1752 geht ein Schreiben des schwedischen Königs an das Tribunal ein, in dem Kl. aufgefordert werden, das Urteil des Tribunals abzuwarten und zu akzeptieren. Am 19.02.1753 bittet Bekl. darum, das Mandat des Tribunals an Kl. zu wiederholen, da bisher keine Reaktion erfolgt sei. Das Tribunal fordert Kl. am 20.02. ultimativ zur Erwiderung auf, Kl. erbitten am 05.04. Fristverlängerung und erhalten diese am 07.04. Am 12.05. beharren Kl. auf ihrer Sicht und begründen sie mit dem Gebrauch am Reichskammergericht, woraufhin das Tribunal Bekl. am 15.05. zur Erwiderung auffordert. Am 03.07. widerlegt Bekl. die Forderungen der Kl., woraufhin das Tribunal am 04.07. die Beweisaufnahme schließt. Am 09.07. und 22.10.1753 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1754 urteilt das Tribunal, daß es auch erstinstanzlich für die Advokaten am Tribunal zuständig sei. Am 01.03. ergreifen Kl. Revision gegen dieses Urteil, die das Tribunal am 12.03. zuläßt und zur Deponierung von 300 fl. auffordert. Am 08.03. erbitten Kl. Erklärung des Urteils bzw. Vergleichsverhandlungen, am 12.03. erklärt das Tribunal sein Urteil, am 29.03. erbitten Kl. weitere Erklärung, die das Tribunal am 03.04. zurückweist. Am 30.04. teilen Kl. mit, sie hätten die geforderte Summe deponiert und kündigen den Schriftsatz zur Revision an, der am 21.06. eingeht. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.06. zur Antwort auf. Diese geht am 05.09. ein, Bekl. bekräftigt ausführlich seine bisherigen Argumente. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 10.09.1754. Am 12.07.1799 fordert das Tribunal Kl. auf, angesichts der anstehenden Visitation des Tribunals, bei der die Revision behandelt werden soll, die zwischenzeitlich zurückerstatteten Succumbentzgelder" in der Kanzlei einzuzahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1754 2. Tribunal 1754, 1799
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Wismarer Huldigungsrezeß vom 14.06.1653; von Dr. Ungnade ausgestellte Quittungen für Tribunalsmandate vom 20.04. und 06.07.1752; Schreiben Adolf Friedrichs von Schweden an Tribunalspräsidenten von Putbus vom 16.11.1752; Prozeßvollmacht des Rates für Dr. Ungnade vom 16.06.1753; Quittung des Registrators J.C. Kütemeyer vom 29.04.1754; Auszug aus Ludolffs Obersv. for.; Auszug aus kgl. Resolutionen für Stadt Wismar vom 24.2.1653 und 14.07.1663
Beklagter: Fiskal des Tribunals
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Ehrenfried Dahlmann (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Kl. haben erfahren, daß sich Advokat Rüdemann mit der Tochter des verstorbenen Bürgermeisters Voigt verheiratet hat. Da dies ohne ihre Zustimmung und außerhalb Wismars geschah, hat der Prokurator Civitatis Klage vor dem Ratsgericht erhoben. Diese wird dadurch gestört, daß der Prozeß durch den Fiskal vor das Tribunal gezogen worden ist. Kl. protestieren aufgrund ihrer Gerichtsprivilegien dagegen, beweisen anhand bisherigen Gebrauchs, daß sie Rüdemann vor ihr Ratsgericht hätten ziehen dürfen und bitten, dem Ratsprozeß seinen Lauf zu lassen. Das Tribunal fordert Bekl. am 18.03. zur Erwiderung auf. Am 19.04. rechtfertigt dieser seinen Prozeß vor dem Tribunal mit der Tribunalsordnung und dem bisherigen Gebrauch und weist die Klage zurück, am 20.04. fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf. Am 28.06. und 19.10. beschwert sich Bekl. über nicht erfolgte Antwort, das Tribunal fordert Kl. am 05.07. letztmalig zur Erwiderung auf, die Reaktion des Gerichts vom 31.10. erhellt nicht, da ein Exjudicialprotokoll von diesem Tag, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt. Am 26.12.1752 geht ein Schreiben des schwedischen Königs an das Tribunal ein, in dem Kl. aufgefordert werden, das Urteil des Tribunals abzuwarten und zu akzeptieren. Am 19.02.1753 bittet Bekl. darum, das Mandat des Tribunals an Kl. zu wiederholen, da bisher keine Reaktion erfolgt sei. Das Tribunal fordert Kl. am 20.02. ultimativ zur Erwiderung auf, Kl. erbitten am 05.04. Fristverlängerung und erhalten diese am 07.04. Am 12.05. beharren Kl. auf ihrer Sicht und begründen sie mit dem Gebrauch am Reichskammergericht, woraufhin das Tribunal Bekl. am 15.05. zur Erwiderung auffordert. Am 03.07. widerlegt Bekl. die Forderungen der Kl., woraufhin das Tribunal am 04.07. die Beweisaufnahme schließt. Am 09.07. und 22.10.1753 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1754 urteilt das Tribunal, daß es auch erstinstanzlich für die Advokaten am Tribunal zuständig sei. Am 01.03. ergreifen Kl. Revision gegen dieses Urteil, die das Tribunal am 12.03. zuläßt und zur Deponierung von 300 fl. auffordert. Am 08.03. erbitten Kl. Erklärung des Urteils bzw. Vergleichsverhandlungen, am 12.03. erklärt das Tribunal sein Urteil, am 29.03. erbitten Kl. weitere Erklärung, die das Tribunal am 03.04. zurückweist. Am 30.04. teilen Kl. mit, sie hätten die geforderte Summe deponiert und kündigen den Schriftsatz zur Revision an, der am 21.06. eingeht. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.06. zur Antwort auf. Diese geht am 05.09. ein, Bekl. bekräftigt ausführlich seine bisherigen Argumente. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 10.09.1754. Am 12.07.1799 fordert das Tribunal Kl. auf, angesichts der anstehenden Visitation des Tribunals, bei der die Revision behandelt werden soll, die zwischenzeitlich zurückerstatteten Succumbentzgelder" in der Kanzlei einzuzahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1754 2. Tribunal 1754, 1799
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Wismarer Huldigungsrezeß vom 14.06.1653; von Dr. Ungnade ausgestellte Quittungen für Tribunalsmandate vom 20.04. und 06.07.1752; Schreiben Adolf Friedrichs von Schweden an Tribunalspräsidenten von Putbus vom 16.11.1752; Prozeßvollmacht des Rates für Dr. Ungnade vom 16.06.1753; Quittung des Registrators J.C. Kütemeyer vom 29.04.1754; Auszug aus Ludolffs Obersv. for.; Auszug aus kgl. Resolutionen für Stadt Wismar vom 24.2.1653 und 14.07.1663
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:28 AM CET