Kurfürst Philipp von der Pfalz freit Wendel Jäger (Jeger) den Hof und die Güter, die dieser hinter dem Pfalzgrafen zu Edingen besitzt, bis auf seinen oder seiner Erben Widerruf von allen Frondiensten. Der Pfalzgraf weist seine Ober- und Unteramtleute, Vögte, Landschreiber, und Hühnervögte zu Heidelberg sowie die Zentrichter, Schultheißen und die Gemeinde zu Edigungen um Beachtung und Beschirmung in diesen Freiheiten an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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