Ottho uff der Hoernen und seine Ehefrau Greta bezeugen, dass sie eine jährliche Rente von zwölfeinhalb (drizehenten halven) Joachimstalern, zahlbar am Tage Martini (11. November), maximal jedoch vierzehn Tage später, in ihrem Haus zu Muddelinckhoven an den Junker Heinrich von der Horst und dessen Ehefrau Katharina von Binsfeld, für 250 Joachimstaler verkauf haben. Hierzu verpfänden sie den Empfängern ihr Erbe und Gut die Hoern samt Zubehör. Die Rente kann jährlich nach halbjähriger Ankündigung am Zahltag gegen Zahlung von 250 Joachimstaler abgelöst werden. Zeugen: Wilhelm Byn, Richter des Amtes Medmen (Mettmann), Heinen zu Scheffgenshauß, Goddarten in der Hullsdellen, rutger im Hellenbroich, Jakoben zu Bulthuisen, Aloffen im Peddenbroich, Heinrichen Schrammen und Gerhart Huygen, Schöffen des Landgerichts Mettmann (Medmen). Siegelankündigung des Richters sowie des Schöffensiegels. thausent vunffhndert neunundfunftzig uff sanct Martins tag des heiligen bischoffs