Ritter Konrad von Wittingen (Witingen) tritt, nachdem er der Stadt Ulm einen Pfandbrief über seine Leute und Güter ausgestellt hat, in ihr Bürgerrecht auf 10 Jahre gegen 2 wohlerzeugte Spießer und je 30 Gulden, bzw. für den Fall der Einlösung seiner 2 Städte gegen 50 Gulden Steuer ohne die Spießer und gegen 600 Gulden Strafe bei vorzeitigem Austritt; er setzt zu Bürgen Bertold vom Stein von Reichenstein, Bertold vom Stein zu Klingenstein, Ritter Waltz von Wittingen und Heinrich Besserer, Bürger zu Ulm.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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