Abt Martin, Prior und Konvent des Klosters Rot bezeugen, daß der bisherige Abt Dominikus wegen hohen Alters und zunehmender Schwäche, die ihn an der Ausübung seines Amtes zum Nachteil des Klosters hindern, aus freiem Willen in Gegenwart der Äbte Johannes von Roggenburg, Jakob von Weissenau und Benedikt von Schussenried von seinem Amt zurückgetreten ist und es Abt Martin übergeben hat. Zugleich erhält er das Versprechen, in seinem Gemach unangefochten wohnen bleiben zu dürfen. Das Kloster stellt ihm eine Hilfskraft seiner Wahl, verabreicht ihm jährlich 100 fl, liefert ihm oder seinem Diener Reitpferde, bezahlt etwaige Arztrechnungen, hält ihn und seine Gäste frei und verehrt ihm jährlich 1 Fuder Wein. Besiegelt mit Abtei- und Konventsiegel, sowie den Abteisiegeln der genannten Prälaten. 1560, Donnerstag vor Simon und Juda. Orig. Perg., 5 S. fehlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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