Grenzprotokoll über die Steinsetzung bei Astheim. 1719 Oktober 12 Hessen-Darmstadt Vertrag zwischen Hessen-Darmstadt und Kurmainz über die Beilegu...
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1365
A 6 Staatsverträge
Staatsverträge >> 1 Verträge der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und anderer Reichsstände auf dem Gebiet des späteren Großherzogtums Hessen
1719 Oktober 12
Hessen-Darmstadt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Grenzprotokoll über die Steinsetzung bei Astheim. 1719 Oktober 12 Hessen-Darmstadt Vertrag zwischen Hessen-Darmstadt und Kurmainz über die Beilegung der Streitigkeiten um das Geleit nach Frankfurt durch Einrichtung von Geleitdistrikten, das Markschiff auf dem Main, das Liederbacher Märkergeding, die Braumbachische Hufe zu Unterliederbach, die Rheinfähre bei Gernsheim, die Grenze zwischen Braubach und Oberlahnstein, Zins des Dorfes Lorch an das Amt Braubach, Fünfdorfmarkwaldung bei Rüsselsheim, Territorialhoheit in der Dieburger Mark, Rechte zu Eppstein (darunter Jagdrechte und Religionsausübung), Grenzstreitigkeiten, Einkünfte des Klosters Lorsch, Grabennetz zwischen Bergstraße und Rhein, Steuern und Zölle. (Grenzprotokoll über die Steinsetzung bei Astheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
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