U 21 II 9, Nr. 7 (Benutzungsort: Magdeburg)
G.StA. Salzw. Nr. 7
U 21 II 9 (Benutzungsort: Magdeburg) Stift zum Heiligen Geist vor Salzwedel
Stift zum Heiligen Geist vor Salzwedel
1310 April 6
Urkunden
Inhalt: Johannes von Hitzacker (Hydsacker), Priester, für sich und seine verstorbene Großmutter (ave) Margarete von Mahlsdorf (Malestorpe), Meino von Lübars (Lubas), Bürger von Salzwedel, und Heinrich Pelzer (pellifex de sancto Spiritus), bekennen, dass sie im Kloster zum Heiligen Geist zu Ehren Gottes, der Apostel Philippus und Jakobus, der Jungfrau Walburg und der Maria Magdalena einen Altar gestiftet und zu dessen Dotierung 60 Mark Stendaler Silbers zusammengelegt haben. Das Patronatsrecht des Altars, der dem Johannes von Hitzacker übertragen ist, verleihen sie an Propst und Konvent zum Heiligen Geist. Nach dem Tode des Johannes von H. soll der Kustos der Heiligengeistkirche einen Wispel Roggen zum Lichterkauf haben, während alle übrigen Einkünfte für die Bekleidung der Stiftsherren verwandt werden sollen. Im Falle das Stift später das Altaramt versehen zu lassen einige Zeit hindurch verabsäumt, soll der Rat von Salzwedel mit den Einkünften des Altares den Mangel beheben, solange bis das Stift seine Obliegenheit erfüllt. Bei eventuellem Verlust der Einkünfte soll dennoch die Bedienung des Altares ein bis zwei Jahre hindurch nicht aufhören.
Zeugen: Johannes, Pfarrer in Gartow (Chartowe), Dietrich und Bernhard, Ritter von Schulenburg, Friedrich von Hitzacker (Hidsaker), Gyso, gerber aus der Neustadt (serdo de nova civiate).
Datumszitat: <Datum et actum a. D. M° CCC° X°, VIII idus Aprilis>
Zeugen: Johannes, Pfarrer in Gartow (Chartowe), Dietrich und Bernhard, Ritter von Schulenburg, Friedrich von Hitzacker (Hidsaker), Gyso, gerber aus der Neustadt (serdo de nova civiate).
Datumszitat: <Datum et actum a. D. M° CCC° X°, VIII idus Aprilis>
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:28 MESZ