Bekannt sei, daß ein gebürtiger Altarzinser des heiligen Liudger namens Thiederich ein Allod in Üttelsheim (Tunteleshem) mit allem Zubehör an Äckern, Wiesen, Weiden, Wasser, Wasserläufen an das Kloster Werden übertragen hat. Sein Sohn Everwin, der in dem Klosterbesitz des Vaters nicht folgen kann, soll dieses Gut vom Kloster empfangen, um darin zu wohnen. Er zahlt sechs Pfennige; wenn er eine dem heiligen Liudger altarhörige Frau heiratet, kann er diesen Besitz einem seiner Söhne oder Töchter überlassen unter der gleichen Bedingung. Heiratet er eine fremde Frau, verliert er das Gut, doch kann es dann der Vater gegen die gleiche Bedingung übernehmen. - Geschehen vor dem Altar des heiligen Liudger unter Abt Bernhard und dem Kustos Lambert vor den Zeugen Athelgis, Bertram, Ubbo, seinem Sohn Reinzeko, Wezzel, Hemmo, Hazzako, Bernhard.
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International