Erbpacht. Heydenrich Knouff, Henkin Frentzgin, Schöffen zu Dollendorf, bekunden, dass auf einen beim Löwenberger Landgericht, dem Amtmanne und ihnen seitens des Abtes und Konventes von Heisterbach gestellten Antrag eine Besichtigung der Heisterbacher Drittelsweinberge und der zugehörigen Büsche stattgefunden habe und eine mangelhafte Bebauung der Weinberge festgestellt worden sei. Aber trotz des weiteren Antrages, die Abtei wieder an die Weinberge zu weldigen, seien diese durch Vermittelung der Schöffen aufs neue an die Besitzer in Erbpacht gegeben worden gegen ein Drittel der Kreszenz und das Versprechen eines künftig besseren Baues. Die Abtei stellt in Aussicht, dass sie fürder jährlich zwischen Mariae Himmelfahrt (Aug. 15.) und Mariae Geburt (Sept. 8.) die Weinberge werde besichtigen lassen und bei erneuter Saumseligkeit der Bauern die Anweldigung bei Gericht und Amtmann beantragen werde. Es sollen siegeln die Schöffen zu Oberdollendorf.