Hans von Helmstatt, Sohn Konrads, reversiert gegenüber Kurfürst Kurfürst Philipp von der Pfalz über die zu Mannlehen empfangene Burg Gimpern (Guntebur) mit den Dörfern Ober- und Niedergimpern (Guntebur) und Zugehör, wie sie einst Andreas von Helmstadt, dann der verstorbene Hans von Helmstatt und auch sein Vater Konrad innegehabt haben.