Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht Jacob Eckhardt von Buchau (Buechaw) auf Lebenszeit ein Ried mit einem Graben, das zwischen Paulin und Caspar Mantz gegenüber von dem Burgstall in Richtung der beiden Gemeinden Buchau und Kappel sowie gegenüber von Brackenhofen in Richtung Buchau auf den See und den Mühlbach gelegen ist. Der Empfänger darf ohne Zustimmung des A. nichts davon versetzen oder verändern und muß das Ried und den Graben in baulichen Ehren, vor allem aber den Graben offen halten. Jährlich hat er zu Martini an die Amtleute des A. zu Dürmentingen 20 Kr. 4 h. als Zins zu entrichten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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