Bischof Hugo zu Konstanz beurkundet, dass sein Vikar mit Hofmeister und Räten einen Streit zwischen Georius Straub, Kaplan zu Hiltenburg, wegen seiner Kaplaneipfründe, als Kläger, mit Bewilligung seines Lehenherrn, des Grafen Ulrich zu Helfenstein, einerseits und Bürgermeister und Rat zu Ulm (Anwalt: Bernhard Weber, genannt Jung) andererseits, als Beklagte, wegen des großen Zehntens zu Machtolsheim entschieden hat.