Leonhard Giel von Silheim reversiert den Vettern Johann Christoph Krafft und Albrecht Krafft von Dellmensingen, den Verwaltern und Lehensherrn der Krafft'schen Stiftung, über die Verleihung der Äschenmühle zu Silheim mit allen Rechten und allem Zubehör sowie etwa 2 Jauchert aufgeführten Äckern, 2,5 Tagwerk Wiesen und 4 Jauchert Hölzern, als Erblehen. Zuvor hatte Giels Vater Jakob die Mühle innegehabt. Die niedere Obrigkeit besitzen die Krafft, die auch die jährlichen Abgaben von je 3 Imi Roggen und Kern, 2 fl. Heugeld, 100 Eier, 4 Hühner und ein Fastnachtshuhn erhalten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen je 2 Pfd. Heller. Die Lehensherren verpflichten sich zum Rechtsbeistand, dessen Kosten Giel trägt. Giel darf ohne Wissen der Lehensherren keine Anleihen auf sein Gut machen, für das er ein Kaufrecht besitzt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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