Der edle und feste Leonhard Welzer von Eberstein, Rosina, geb. [von] Hagen, Witwe des +edlen und festen Georg von Obdach zu Töllerberg ("Toller-"), und gen. Schiedsleute vereinbaren anläßlich des Eheversprechens des ersteren gegenüber Susanne, Tochter Georgs von Obdach, die Abfindung Rosinas, der Georg das Verfügungsrecht über seinen Besitz auf Lebenszeit zugestanden hatte. Weltzer zahlt danach Rosina 1000 rh. fl, die ihm wieder zufallen sollen, dazu auf drei Jahre, beginnend an Weihnachten, je 3 Ohm Wein zu ..hburg [Löcher, alle Orte wohl im südl. Kärnten], auch wenn sie sich wieder verheiraten sollte. Über die Teilung der Einkünfte des laufenden Jahres werden Sonderregelungen getroffen (Knechte, Zinsgelt,"khlain rechte", Zinsgetreide, Früchte des Maierhofs, "Markwein"). Von der Fahrhabe und dem Vieh, das bis St. Georg in Töllerberg gehalten werden soll, darf sich Rosina die Hälfte aussuchen, bisher eingenommene Schuldenrückzahlungen und der Schmuck verbleiben ihr ganz. Die Sorgepflicht für Achatz, den einfältigen Bruder Susannes, geht an diese und ihren zukünftigen Mann über. Wenn die 1000 rh. fl erlegt sind, soll Rosina ihren Widdumsvertrag Christof Welzer oder seinem Sohn Leonhart aushändigen. Siegler: Christof und Leonhart Welzer von Eberstein, Rosina von Obdach zu Töllerberg, die edlen..[Löcher] und festen Herren Maritz Welzer zum Fraunstein, Ritter, Christoph von.. [Löcher], Augustin Paradeis(er) zum Neuhaus ("Neun-"), Veit von Eibeswald zum Thurn, Michel Hagen, Erasmus von Altenhaus, Eustachi Thallant [Löcher ...]zendorff, Franz Hagen, Asum Mager und Hans Frauenstetter

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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