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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Inneres, Soziales und Umwelt >> Nordbadische Kreisregierungen
(1560-) 1803-1864 (-1867)
Überlieferungsgeschichte
Die badischen Kreisregierungen fungierten als staatliche Mittelbehörden zwischen 1803 und 1864. Entstehungshintergrund waren die enormen Territorialveränderungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts sowie der damit einhergehende Aufstieg Badens zum Großherzogtum, die eine grundlegende Neuordnung des badischen Staats erforderlich machten.
Den Kreisregierungen oblag ein umfassendes Aufgabenfeld, insbesondere hatten sie die Aufsicht über die im jeweiligen Bezirk ansässigen staatlichen, sowie standes- und grundherrlichen Ämter zu besorgen. Zeit ihres Bestehens sahen sich die Mittelbehörden zunehmender Kritik ausgesetzt (v. a. an Kosten und mangelnder Effizienz), die letztlich zur Auflösung 1864 führte.
Inhalt und Bewertung
Vorliegende Überlieferung der beiden nordbadischen Kreisregierungen enthält auch zahlreiche Unterlagen, die bei Vorgängerbehörden entstanden sind (Vorprovenienzen), darunter auch Unterlagen des 1803-1806 nur wenige Jahre existierenden Fürstentums Leiningen.
Die Unterlagen geben einen Einblick in die zeitgenössische Organisation und die institutionellen Veränderungen, von der Einrichtung bis hin zur Abschaffung der staatlichen Mittelbehörden. Einen sachthematischen Schwerpunkt bilden z. B. die umfangreichen Unterlagen zu den Truppendurchzügen und deren Bewältigung in den Kriegen des beginnenden 19. Jahrunderts.
Darüber hinaus finden sich, dem umfassenden Aufgabengebiet entsprechend, Akten zu den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen (Wirtschaft und Handel, Landwirtschaft, Zoll, Steuern und Abgaben, Religion und Kirche, Teichbau und Schifffahrt, Medizinalsachen etc.). Spezialia-Akten finden sich im Verhältnis auffallend wenige in vorliegendem Bestand (hier aber v. a. zum Schuldienst einzelner Gemeinden).
Folgende Zugangsbestände wurden aufgelöst: 313 Zugang 2005-23, 313 Zugang 2005-37, 313 Zugang 2006-39, 313 Zugang 2013-9, 313 Zugang 2013-37
Behördengeschichte: Die großen territorialen Veränderungen, welche zu Beginn des 19. Jahrhunderts v. a. mit dem Namen Napoleon Bonaparte in Verbindung zu setzen sind, machten eine tiefgreifende Reform der staatlichen Verwaltungsstrukturen für den zwischen 1803 und 1810 allein flächenmäßig um das Vierfache gewachsenen badischen Staat dringend erforderlich. Einen ersten Anlauf unternahm Johann Nikolaus Friedrich Brauer (1754-1813) mit 13 Organisationsedikten. Der Ursprung der späterhin als "Kreisregierungen" bezeichneten, mittleren Verwaltungsebene liegt im ersten Organisationsedikt von 1803 begründet. Das Edikt führte mit den drei Provinzen Badische Markgrafschaft (auch Provinz des Mittelrheins genannt), Badische Pfalzgrafschaft (auch Provinz des Niederrheins) und Oberes Fürstentum am Bodensee (auch Provinz des Oberrheins; ab 1806 Provinz der Landgrafschaft) erstmals staatliche Mittelbehörden in Baden ein. Die drei Provinzbehörden hatten ihren Sitz in Karlsruhe, Mannheim und Meersburg und wurden von einem Hofrat geleitet, der sich aus einem staatswirtschaftlichen und einem staatsrechtlichen Senat zusammensetzte. Hinzu kam ein Hofgericht als mittlere Gerichtsinstanz. Die untere Verwaltungsebene der Ämter blieb zunächst weitgehend unangetastet, da historische Traditionen und regionale Sonderinteressen angesichts der radikalen Veränderungen geschont werden sollten. Dieser erste, dezentrale Neuordnungsversuch war jedoch praktisch 1806 mit den neuerlichen, großen territorialen Zugewinnen überholt. Bereits 1807 wurde das Hofratsgremium aufgelöst und durch eine (staatsrechtliche) Regierung und eine (staatswirtschaftliche) Rentkammer ersetzt. Im Gegensatz zu Brauer brach Sigismund Karl Johann Freiherr von Reitzenstein (1766-1847) mit dem Organisationsreskript von 1809 bewusst mit jenen Traditionen und alten Strukturen. Ziel war die radikale administrative Neuordnung und die Schaffung eines bürokratischen Zentralstaats in Baden nach französischem Vorbild (Departements). Das Reskript löste die drei Provinzen auf und schuf stattdessen zehn Kreise (See-, Donau-, Dreisam-, Wiesen-, Kinzig-, Murg-, Neckar-, Pfinz- und Enz, Odenwälder- sowie Main- und Tauberkreis), an deren Spitze ein Kreisdirektorium stand. Die untere Verwaltungsebene wurde nun ebenfalls nach den Kriterien Effizienz und Rationalität geordnet. Die neuen Strukturen sollten es erleichtern, von oben herab zu regieren. Hierfür wurden die zehn Kreise mit weitreichenden Aufgaben und Befugnissen ausgestattet. Im Prinzip waren sie staatsverwaltungstechnisch allzuständig: Für die Ämter, Bezirksverrechnungen sowie die Standes- und Grundherren waren sie Aufsichtsbehörde. Darüber hinaus hatten sie insbesondere Kompetenzen in den Bereichen Staatsgüterverwaltung, Lehnswesen, Schulwesen (Stellenbesetzungen), Zoll- und Steuerwesen, Fronwesen, Sicherheitspolizei (z. B. Ein- und Auswanderung), Förderung von Wirtschaft, Handel und Landwirtschaft, Beaufsichtigung des Wasserwesens (Schifffahrt, Häfen) sowie Ausübung der Kirchenhoheit. Bedeutende Kompetenzen oblagen ihnen viele Jahre auch im Justizbereich (Strafrechtspflege, Aufsicht über Strafanstalten). An der Existenz einer staatlichen Mittelbehörde entzündete sich aber bereits 1809 Kritik, die bis 1864 allgegenwärtig blieb. Neben der grundsätzlichen Infragestellung der "Allzuständigkeit" und einem damit einhergehenden Effizienzverlust richtete sich der Hauptkritikpunkt insbesondere gegen die enormen Personalkosten der Kreisbürokratie. Im Durchschnitt mussten in jedem der zehn Direktorien zehn höhere Beamte und 16 sonstige Bedienstete besoldet werden. An der Spitze stand ein Kreisdirektor, dem zwei Kreisräte beigeordnet waren, einer mit rechts- und staatspolizeilichem, der andere mit staatswirtschaftlichem Aufgabengebiet. Die Kritik zeitigte alsbald Wirkung: Bereits 1810 wurde der Odenwälderkreis aufgelöst (die Ämter wurden zwischen den drei angrenzenden Kreisen aufgeteilt) 1815 folgte die Auflösung des Wiesenkreises (die Ämter kamen zum Dreisamkreis) 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst (die Ämter Hornberg und Triberg fielen an den Kinzigkreis, die restlichen an den Seekreis) und der Murg- wurde mit dem Pfinz- und Enzkreis zum neuen Murg- und Pfinzkreis zusammengelegt (nur die Ämter Achern und Bühl fielen dabei an den Kinzigkreis) Auch funktional verloren die Kreisdirektorien zunehmend an Bedeutung. Mit der Schaffung mittlerer Sonderbehörden gingen einzelne Zuständigkeiten an die neu geschaffenen Behörden über (z. B. 1823 an die Wasser und Straßenbaudirektion, 1824 an die Hofdomänenkammer, 1826 an die Steuerdirektion). Auch im Justizbereich gingen Kompetenzen an die Gerichte über. Die Kritik, im badischen Landtag v. a. vom politischen Liberalismus vorgetragen, ebbte aber keineswegs ab. Die Folge daraus war letztlich 1832 die Auflösung der sechs noch verbliebenen Kreisdirektorien und die Neuschaffung von vier Kreisregierungen: Regierung des Unterrheinkreises mit Sitz in Mannheim (gebildet aus den Ämtern des Neckar- sowie Main- und Tauberkreises) Regierung des Mittelrheinkreises mit Sitz in Rastatt/ab 1847 Karlsruhe (gebildet aus den Ämtern des Murg- und Pfinzkreises und dem Großteil des Kinzigkreises) Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg (gebildet aus den Ämtern des Dreisamkreises und den Ämtern Ettenheim, Hornberg und Triberg des Kinzigkreises) Regierung des Seekreises mit Sitz in Konstanz (gebildet aus den Ämtern des alten Seekreises) Mit der Strukturreform wurden die Kreisregierungen zu staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden herabgestuft. Sie sollten v. a. Anlaufstelle für Beanstandungen und Beschwerden sein. Das Alltagsgeschäft hingegen sollte den Ämtern und Gemeinden überlassen bleiben. Die Kreisregierungen verloren durch kleinere Verwaltungsreformen 1850 und 1863 weitere Kompetenzen an die Bezirksämter und das Innenministerium, sodass ihre letztliche Auflösung durch das "Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend" vom 5. Oktober 1863 keineswegs überraschend kam. Das Gesetz trat zum 1. Oktober 1864 in Kraft. Die mittlere staatliche Verwaltungsebene war somit abgeschafft. Ihre (Rest-)Kompetenzen gingen auf die Bezirksämter und das Innenministerium über. Beim Innenministerium wurden hierfür extra vier Landeskommissärstellen geschaffen, die je für einen Landeskommissärbezirk verantwortlich waren und ihren Sitz in den Bezirkshauptorten Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim hatten. Für alle Aufgaben, die weder den Bezirksämtern noch dem Ministerium zugeschlagen werden konnten, wurde mit dem Verwaltungshof eine neue zentrale Sonderbehörde mit Sitz in Bruchsal (später Karlsruhe) geschaffen, die für das gesamte Staatsgebiet zuständig war.
Inhalt: Vorliegende Überlieferung der beiden nordbadischen Kreisregierungen enthält auch zahlreiche Unterlagen, die bei Vorgängerbehörden entstanden sind (Vorprovenienzen). Dazu zählen neben den durch verschiedene Reformgesetze aufgelösten und integrierten Provinzregierungen, Kreisdirektorien und Kreisregierungen auch Unterlagen von fürstlich-leiningischen Behörden (z. B. Landesregierung, Hofkammer, Justizamt oder Ausgleichskommission). Daneben finden sich auch Akten der zwischen 1803 und 1809 als behördliches Zwischenglied zwischen Provinzen und Ämtern bestehenden Landvogteien Mosbach, Wertheim, Michelsberg, Strahlenberg, Dilsberg und Miltenberg. Insbesondere die Unterlagen des zwischen 1803 bis 1806 nur wenige Jahre existierenden Fürstentums Leiningen zeigen das Funktionieren eines in kurzer Zeit aufgebauten, neuen Staates (Schulden, Zölle, Kapitalanleihen, Steuern und Abgaben, Straßenbau, Judensachen oder geistliche Administration). Die Unterlagen geben einen Einblick in die zeitgenössische Organisation und die institutionellen Veränderungen, von der Einrichtung bis hin zur Abschaffung der staatlichen Mittelbehörden. Einen sachthematischen Schwerpunkt bilden z. B. die Akten über die zahlreichen Durchmärsche feindlicher und alliierter Heere in den französischen/napoleonischen Kriegen des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts, die damit einhergehenden Folgen für Menschen und Behörden sowie insbesondere auch die Bewältigung der enormen Kriegskosten. Darüber hinaus finden sich, dem umfassenden Aufgabengebiet entsprechend, Akten zu den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen (Wirtschaft und Handel, Landwirtschaft, Zoll, Steuern und Abgaben, Religion und Kirche, Teichbau und Schifffahrt, Medizinalsachen etc.). Spezialia-Akten finden sich im Verhältnis auffallend wenige in vorliegendem Bestand (hier aber v. a. zum Schuldienst einzelner Gemeinden). Spezialia-Akten wurden häufig an die Nachfolgebehörden abgegeben und finden sich folglich heute in anderen GLA-Beständen (siehe untenstehende Hinweise).
Überlieferungsbildung und Bearbeitung: Nach Auflösung der badischen Kreisregierungen 1864 wurden die Unterlagen zunächst an diejenigen Behörden abgegeben, denen die Aufgaben gemäß neuer Geschäftsorganisation übertragen wurden. Die Akten gelangten folglich an die zuständigen Bezirksämter, Landeskommissäre, an den Verwaltungshof, den Verwaltungsgerichtshof oder das Badische Innen- bzw. Handelsministerium. Das Generallandesarchiv selbst erhielt ab den 1830er Jahren unregelmäßig kleinere Aktenablieferungen. Der Großteil der heute in Bestand 313 erfassten Archivalien setzt sich vermutlich aus unterschiedlichen Behördenablieferungen zusammen, die zu nicht mehr nachvollziehbaren Zeitpunkten ins Archiv gelangten. Im Generallandesarchiv wurden die Unterlagen der Kreisregierungen unter der Repositurnummer IV/2 abgelegt und erst später die Bestandsnummer 313 vergeben. Im Laufe der Zeit erhielt der Bestand immer wieder Zuwachs (z. B. 1978 aus der GLA-Abteilung Landeskommissäre die laufenden Nummern 4166-4348) und unterlag zahlreichen Überarbeitungen und Ergänzungen. Die Überlieferung wurde im Archiv als einheitliche Provenienz betrachtet (Provenienz "Kreisregierungen"), es fand keine Unterscheidung nach den vier bis 1864 bestehenden Kreisregierungen statt. Die innere Ordnung des Bestands folgte der Brauerschen Rubrikenordnung von 1801, die Unterlagen wurden Ende des 19. Jahrhunderts in einer handschriftlichen Zettelkartei erfasst. Erst viele Jahre später wurden die tatsächlichen Provenienzen auf den einzelnen Karteikarten nachträglich ergänzt. Mitte der 1980er Jahre erstellten Frau Müller-Herkert und Frau Heine in einer Projektarbeit für einen Teil der alten, in Kurrentschrift verfassten Karteikarten neue handschrifltiche Karteikarten (Sachrubriken "Absterben" bis "Judensachen"). Möglicherweise wurden in diesem Zusammenhang auch erstmals die eigentlichen Provenienzen ermittelt und vermerkt. Im Rahmen des Beständeaustauschs mit dem Staatsarchiv Freiburg wurden 2002 die Unterlagen der beiden südbadischen Kreisregierungen des See- und Oberrheinkreises nach Freiburg abgegeben (insgesamt 1348 Akten). Die Überlieferung der beiden südbadischen Kreisregierungen befindet sich folglich seither unter den Bestandssignaturen A 88/1 und A 89/1 im Staatsarchiv Freiburg. Im Jahre 2020 erfolgte die Konversion der handschriftlichen Zettelkartei sowie die archivfachliche Verpackung der Akten. Die Klassifikation des Bestands unterscheidet auf oberster Ebene, im Gegensatz zur alten Findmittelkartei, zwischen den beiden zuletzt (d. h. bis 1864) noch existierenden Kreisregierungen (Regierung des Mittelrheinkreises und Regierung des Unterrheinkreises, jeweils mit Vorprovenienzen). Darunter wurde die Sachrubrikenordnung Brauers, zunächst unterteilt in Generalia und Spezialia, beibehalten. Nur in einigen wenigen Fällen wurden einzelne Sachrubriken der besseren Übersichtlichkeit wegen nochmals untergliedert (siehe z. B. Rubriken "Kanzleisachen" oder "Kriegssachen"). Aus dem gesamten Verwaltungsgebiet des Mittelrheinkreises (Stand 1864) sind 1255 Akten überliefert, aus dem Gebiet des Unterrheinkreises 2051 Akten. Bei der Datenerfassung wurde anhand jeder einzelnen Akte auch die (End-)Provenienz geprüft und entsprechend vermerkt. Dabei wurden Unterlagen festgestellt, die provenienzmäßig nicht (mehr) in vorliegendem Bestand verbleiben konnten und folglich entnommen werden mussten. Hierbei handelt es sich um folgende Fälle: Unterlagen südbadischer Kreis-/Bezirksbehörden nach 1806: Abgabe an das Staatsarchiv Freiburg (14 Akten) Eine Akte der Deutschmeisterregierung Mergentheim: Abgabe an das Staatsarchiv Ludwigsburg Unterlagen südbadischer Behörden aus der Zeit vor 1806: Herausnahme aus Bestand 313 und Zuweisung in die entsprechenden GLA-Altbestände (34 Akten) Unterlagen anderer zentralstaatlicher Behörden (Endprovenienz) mit eindeutigen Bezügen zu südbadischen Behörden- und/oder Ortsbetreffen sowie Aktenserien, die aus süd- und nordbadischen Betreffen (Serienteilen) bestehen: Herausnahme der Akten bzw. vollständigen Aktenserien aus Bestand 313 und provenienzmäßige Zuweisung in die entsprechenden GLA-Bestände (60 Akten). Herausnahme und Zuweisung in andere GLA-Bestände erfolgten, da südbadische Betreffe nach dem Beständeaustauschs mit dem Staatsarchiv Freiburg nicht mehr in Bestand 313 zu erwarten wären. Aktenserien sollten als solche erhalten bleiben. In Bestand 313 verblieben hingegen, im Sinne einer pragmatischen Lösung, wenige Unterlagen mit zentralstaatlicher Endprovenienz, sofern diese ausschließlich nordbadische Behörden- und Orte betreffen und/oder lediglich die letzten Bearbeitungsschritte (Schriftstücke) in der zentralstaatlichen Behörde erfolgten (Vorprovenienz hierbei ausschließlich Regierung des Mittel- oder Unterrheinkreises). Die nach Freiburg und Ludwigsburg abgegebenen und die entnommenen und anderen GLA-Beständen zugewiesenen Nummern sind über die Verweisdatensätze bzw. die Konkordanz im gedruckten Findbuch nachgewiesen. Neben der Konversion des Grundbestands wurden auch folgende Zugangsbestände aufgelöst und zum Großteil in vorliegenden Bestand integriert: 313 Zugang 2005-23: jetzt Bestand 313 Nr. 4554 und Nr. 4557-4670, 368 Nr. 274-277 und 314 Nr. 2981-3002 und Nr. 3013-3016 313 Zugang 2005-37: jetzt Bestand 313 Nr. 4671-4682 und 314 Nr. 3003-3007 313 Zugang 2006-39: jetzt Bestand 313 Nr. 4705-4727 und 314 Nr. 3008 313 Zugang 2013-9: jetzt Bestand 313 Nr. 4728-4751, 314 Nr. 3009, 112 Nr. 510, 346 Nr. 148-149 und 378 Nr. 204-207 313 Zugang 2013-37: jetzt Bestand 313 Nr. 4683-4704 und 360 Nr. 115-116 Aus der Auflösung des Bestands 389 Zugang 2011-61 wurden vorliegendem Bestand weitere 36 Akten zugeordnet (Bestellsignaturen 313 Nr. 4517-4553). Aus Bestand 314 Zugang 2018-26 kamen sechs Akten hinzu (Bestellsignaturen 313 Nr. 4754-4759). Altsignaturen wurden in den vorgesehenen Datenfeldern "Vorsignatur" vermerkt. Großformatige Karten und Pläne (größer Folio-Format) wurden aus bestandserhalterischen Gründen aus den Akten entnommen, separat gelagert und mittels eigener Datensätze unterhalb der zugehörigen Erschließungsdatensätze erfasst. Nach der Digitalisierung erfolgt die Nutzung entnommener Karten und Pläne über die Digitalisate im Online-Findmittel. Der Bestand wurde zudem mit Normdeskriptoren versehen (Orte und Personen). Die Findmittelkartei selbst wurde in Bestand 68 Zettelrepertorien überführt. Im Laufe der Jahre hat die seit Ende des 19. Jahrhunderts bestehende Kartei zahlreiche Bearbeitungen, Korrekturen und Ergänzungen erfahren, welche den Erhalt des Findmittels angezeigt erscheinen ließ. Bei vorliegender Überlieferung der beiden nordbadischen Kreisregierungen handelt es sich folglich nur um einen größeren Teil der einstmals in beiden Regierungsbehörden sowie ihrer Vorgängerbehörden erwachsenen Unterlagen. Ein durchaus nicht unbedeutender Überlieferungsteil dürfte nach wie vor in anderen Beständen zu finden sein (insbesondere nordbadische Bezirksämter, Landeskommissäre, Verwaltungshof, Verwaltungsgerichtshof und Badisches Innenministerium). Gleiches gilt analog für die Überlieferung der Regierungen des Oberrhein- und Seekreises im Staatsarchiv Freiburg. Karlsruhe, im November 2020 Fabian Beller
Quellen und Literatur: Generallandesarchiv Karlsruhe: Bestellsignaturen 450 Nr. 534-537 und Nr. 231. Großherzoglich Badisches Regierungsblatt vom 02.12.1809, S. 395-398, vom 23.12.1809, S. 447-463 (Beilage D zum Reskript), vom 18.02.1832, S. 133-134 und vom 24.10.1863, S. 399-414. Seiterich, Ludwig: Kreisdirektorium und Kreisregierung im ehemaligen Großherzogtum Baden und die historische Entwicklung ihrer Zuständigkeiten, in ZGO NF 42 (1929), S. 493-556. Stiefel, Karl: Baden 1648-1852, 2 Bände, Karlsruhe 2001, unveränderter Nachdruck der ersten Auflage 1977, insbesondere S. 210ff und S. 1085ff. Wikipedia bietet ebenfalls eine anschauliche Übersicht, siehe Artikel "Verwaltungsgliederung Badens", https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verwaltungsgliederung_Badens&oldid=201738374 [letzter Zugriff: 03.11.2020].
3312 Akten (Nr. 1-4761)
Bestand
- Generallandesarchiv Karlsruhe: Bestellsignaturen 450 Nr. 534-537 und Nr. 231.
- Großherzoglich Badisches Regierungsblatt vom 02.12.1809, S. 395-398, vom 23.12.1809, S. 447-463 (Beilage D zum Reskript), vom 18.02.1832, S. 133-134 und vom 24.10.1863, S. 399-414.
- Seiterich, Ludwig: Kreisdirektorium und Kreisregierung im ehemaligen Großherzogtum Baden und die historische Entwicklung ihrer Zuständigkeiten, in ZGO NF 42 (1929), S. 493-556.
- Stiefel, Karl: Baden 1648-1852, 2 Bände, Karlsruhe 2001, unveränderter Nachdruck der ersten Auflage 1977, insbesondere S. 210ff und S. 1085ff.
- Wikipedia bietet ebenfalls eine anschauliche Übersicht, siehe Artikel "Verwaltungsgliederung Badens", https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verwaltungsgliederung_Badens&oldid=201738374 [letzter Zugriff: 03.11.2020].
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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