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Johannes Dausch und Franciscus Weinhart, Generalvikar und Offizial des Bischofs von Regensburg, setzen Pater Maurus Barth vom Kloster St. Emmeram als Pfarrer in die Kirche St. Rupert in Regensburg ein. S=A1
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Johannes Dausch und Franciscus Weinhart, Generalvikar und Offizial des Bischofs von Regensburg, setzen Pater Maurus Barth vom Kloster St. Emmeram als Pfarrer in die Kirche St. Rupert in Regensburg ein. S=A1
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden, BayHStA, Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden 4157
Pfarrei F. 4
Registratursignatur/AZ: Kasten 2, Schublade Nr. 3, Nr. 28
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden >> V. 1601-1800
1655 August 20
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Pap.
Urkunden
lat
Besiegelung/Beglaubigung: aufgedrücktes Papiersiegel von A1; Unterfertigung durch A2 neben dem Siegel
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Regensburg
Originaldatierung: Datum Ratisbonae 20. augusti 1655.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1655
Monat: 8
Tag: 20
Äußere Beschreibung: 21x32 cm
Dausch: Johannes, Generalvikar des Bischofs von Regensburg
Weinhart: Franz, Weihbischof (tit. Lydda) und Offizial des Bischofs von Regensburg
Barth: Maurus, Pfarrer von St. Rupert in Regensburg
Regensburg (krfr.St.), St. Emmeram (Reichsstift)
Regensburg (krfr.St.), Pfarrei St. Rupert (Pfarrkirche von Sankt Emmeram): Pfarrer
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.