Die Ablösung der von den hiesigen Wohltätigkeitsstiftungen an die Freiherrlich von Tucherische Gesamtfamilie zu entrichtenden Passivreichnisse sowie die Heimzahlung der von genannter Familie für die an die hiesigen Wohltätigkeitsstiftungen abzureichenden Grundgefälle übernommenen Bodenzinskapitalien