Ropert von der Hove zum Averhaus, Sohn des + Johann, macht bekannt, daß Abt Konrad ihn zu Dienstmannsrecht belehnt hat mit der Behausung und dem Land gen. Hegge im Kirchspiel Neukirchen bei Werden, doch bleibt dem Kloster eine Rente von drei Pfennigen, weiter mit zwei Gütern zu Harnscheid bei Werden, die sein Vater und seine Miterben als Erben + Rosier Duckers [Dukers] von + Johann Schele zu Scheppen gelöst haben, dem Werth unterhalb Harnscheids an der Ruhr, von denen bei Besitzwechsel ein Heergewäte fällig ist, dem Gut Rumbeck, den Gütern upm Stein, dem Gut auf dem Insberg im Kirchspiel Kettwig, dem Gut ufm Berge, mit der Hunenborg, dem Steinweg, dem Gildehaus, dem Kamp gegenüber der Pastorspforte zu Kettwig und den übrigen Kotten und Gerechtigkeiten zu Kettwig, die früher Johann und Jürgen Koerman als Lehen hatten und die der Vater Roperts erworben hatte. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Dr. iur. Johann zum Putz und Johann Koils, Bürger und Ratsverwandter zu Werden. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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