Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert seinem Oheim Bischof Georg von Metz über empfangene 5.000 Gulden Hauptgeld, die er ihm zuvor für ein Jahr gestundet hat, nachdem der Bischof sie zu Johannistag des letzten Jahres [24.06.1478] schuldig geblieben war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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