Johannes von Soest (Soist) bekundet, dass er sich gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, seinem Sohn Pfalzgraf Philipp und beider Erben, verpflichtet hat, auf Lebtag als Sängermeister treu zu dienen und in der Kapelle, oder wo es ihm gewiesen wird, dafür zu sorgen, dass fleissig, ordentlich und korrekt gesungen wird. Johannes soll die Knaben persönlich lehren und unterweisen, "wes zu dem gesang noit ist sunderlihen mit contrapuncten und anderen". Für den Dienst soll er jährlich zu Martini 40 Gulden aus der fürstlichen Kammer, Kost zu Hofe sowie ein Hofkleid wie anderes Hofgesinde erhalten. Dazu steht ihm die Hälfte von dem zu, was an die Kantorei (sengerye) geschenkt wird, die andere Hälfte gebührt den Gesellen. Johannes hat Treue und Huld gelobt.