Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Kaspar von Waltenheim und Melchior von Utweiler zu Mühlhausen (Utwiler zu Mulhusen) zu seinen Dienern auf. Sie haben dem Pfalzgrafen Treue, Huld, Gehorsam und aufrichtigen Dienst in allen seinen Geschäften gelobt. Für ihren Dienst will der Pfalzgraf sie mitsamt ihren Gütern, wo er sie aus dem Fürstentum der Pfalz erreichen mag, wie die Seinen schirmen und rechtlich handhaben, sofern Kaspar und Melchior der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms auf Ersuchen der Beschirmten an.