Veit Boller und Ehefrau Treina Bötzlerin bekennen, daß Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute auf Lebenszeit ihren heimgefallenen Hof und Gut zu Hasenweiler auf Bitten des Johann Rogg, Pfarrer in Pfärrenbach, und der Verwandtschaft wieder als Schupflehen verliehen hat. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 10 Scheffel Vesen und Hafer sowie 5 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 10 Hühner, 120 Eier. Die Beliehenen müssen Dienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst müssen sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See fahren. Sie halten fünf Pferde ("münchen"), darunter eine Stute nebst "gutten jungen starcken rosen". Sie werden keinen fremden Schutz und Schirm annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Veit Boller und Ehefrau Treina Bötzlerin bekennen, daß Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute auf Lebenszeit ihren heimgefallenen Hof und Gut zu Hasenweiler auf Bitten des Johann Rogg, Pfarrer in Pfärrenbach, und der Verwandtschaft wieder als Schupflehen verliehen hat. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 10 Scheffel Vesen und Hafer sowie 5 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 10 Hühner, 120 Eier. Die Beliehenen müssen Dienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst müssen sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See fahren. Sie halten fünf Pferde ("münchen"), darunter eine Stute nebst "gutten jungen starcken rosen". Sie werden keinen fremden Schutz und Schirm annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1384
fasc. 044 1/2 n. 18
B 522 II U 1296
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1570 Juli 16 (den sechtzechenden tag Julii)
35,7 x 46,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Veit Boller und Ehefrau Treina Bötzlerin
Empfänger: Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute
Siegler: Hieronymus Roth von Schreckenstein, Vogt zu Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute
Siegler: Hieronymus Roth von Schreckenstein, Vogt zu Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Boller, Treina
Boller, Veit
Bötzler, Treina
Gremlich von Jungingen, Wolfgang
Rogg, Johann, Pfarrer
Roth von Schreckenstein, Hieronymus; Vogt, 1534-1599
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Bodensee
Hasenweiler : Horgenzell RV
Hasenweiler : Horgenzell RV; Einwohner
Pfärrenbach : Hasenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Schmalegg : Ravensburg RV; Vogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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