Veit Boller und Ehefrau Treina Bötzlerin bekennen, daß Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute auf Lebenszeit ihren heimgefallenen Hof und Gut zu Hasenweiler auf Bitten des Johann Rogg, Pfarrer in Pfärrenbach, und der Verwandtschaft wieder als Schupflehen verliehen hat. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 10 Scheffel Vesen und Hafer sowie 5 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 10 Hühner, 120 Eier. Die Beliehenen müssen Dienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst müssen sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See fahren. Sie halten fünf Pferde ("münchen"), darunter eine Stute nebst "gutten jungen starcken rosen". Sie werden keinen fremden Schutz und Schirm annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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