Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein bestimmt testamentarisch: Begräbnisort soll entweder die Kirche in Jebenhausen sein - neben seiner 1734 verstorbenen Schwester Sophie Charlotte, die unter dem Epitaph des Raban von Liebenstein und dessen Gemahlin, einer geb. von Gemmingen, liegt, oder neben seinem 1733 verstorbenem Vater Friedrich Reinhard von Liebenstein, oder vorne in der Kirche bei den Gräbdern seiner Kinder neben seiner 1752 verstorbenen Tochter Maria Franziska Eva -, je nach räumlicher Nähe zum Sterbeort auch ein neues Grab in der Kirche in Buttenhausen. Auf dem Epitaph sollen die Wappen seiner acht nächsten Ahnen farbig ausgeführt werden, nämlich der Geschlechter von Liebenstein, Thumb von Neuburg, von Jagstheim, von Engelbrunn, Gremp von Freundestein, von Glaubnitz, von Closen-Haydenburg und Schütz von Holzhausen. Die Güter in Jebenhausen und Iltishof und die württ. Lehengefälle in Stadt und Dorf Lauffen sollen seine Söhne Maximilian Wilhelm Friedrich, Karl Ludwig Friedrich und Josef August Friedrich, ggf. deren männliche Leibes- und Fideikommissnachkommen erben, die nichts davon und auf keine Weise veräußern dürfen. Sollte die Eschenbacher Linie im Mannesstamm erlöschen, so sollen 35 000 fl Fideikommisskapital zum Erlös aus einem Verkauf der Gefälle in Lauffen geschlagen und von der Summe ein adäquates Rittergut erworben, dieses dem Fideikommiss zugeschlagen werden. Seine Gemahlin Kathaina Friederike soll das im Ehevertrag von 1745 Zugesicherte erhalten, insbesondere alle gemeinsamen Mobilien lebenslang nutzen dürfen. Seine Tochter Antonetta Caroline Josefa soll im Heiratsfall gemäß den Verträgen 2000 fl rh Heiratsgut einschließlich Aussteuer erhalten, dazu weitere 1000 fl, wie es deren verstorbene Schwester Eberhardine Konstanze Christiane zur Hochzeit mit dem Freiherrn von Schütz bekommen hat. Nach dem Tod des A. und seiner Ehefrau soll die Tochter 10 000 fl aus dem mütterlichen Erbe erhalten; desgleichen der Enkel des A., Philipp Friedrich Karl Wilhelm Heinrich von Schütz. Buttenhausen, das der A. dem General-Feld-zeugenmeister Sigmund von Gemmingen agekauft hat, soll nicht von den anderen Gütern getrennt werden. Weitere Dispositionen betreffen die materielle Versorgung der Hinterbliebenen und die Verteilung und Verwaltung des Vermögens. Der A. zählt Verfehlungen seines gegen mich so bösartigen, überhaupt aber äussert verschwenderisch Sohnes Maximiliam Wilhelm Friedrich auf: Unter anderem hatte dieser den vom Vater finanzierten französischen Militärdienst unter Vorspiegelung eines tödlichen Duells verlassen, in Heilbronn enorme Schulden aufgehäuft, seine Mutter zum Schaden der ehelichen Beziehung überredet, eine Schuld von 800 Carolins . abgelöst schließlich mit 8000 fl rh - beim Rittmeister von Plessen zu übernehmen, aus Rothenburg ob der Tauber mitgeteilt, in Ostindien sein Glück suchen zu wollen, war aus kurzem preußischem Militärdienst als Premierleutnant des ersten Gardebataillons zu Fuß mit mehr als 350 Rt Schulden bei einem Juden in Potsdam zurückgekehrt, und hatte dem Postverwalter Weegmann in Fürth einen Wechsel über 30 Carolins ausgestellt. Der A. bittet also das Direktorium des Ritterkantons Kocher, seinen ältesten Sohn unter Kuratel zu nehmen. Der A. referiert Fälle vergangener Entäußerung von Familiengütern: Den unrechtmäßigen Verkauf der liebensteinischen Stammgüter durch die verfeindeten Brüder Philipp Konrad II. und Philipp Albrecht von Liebenstein, dann den Verlust des Ritterguts Steinbach, schließlich den Verkauf des mit Schulden überlasteten Eschenbach durch seine Agnaten der gleichnamigen Linie, wozu aus Freundschaft seiner Konsens erteilt zu haben der A. mittlerweile bereut. In der Bibliothek sollen alle juristischen, das Ritterwesen betreffenden, genealogischen und heraldischen Werke - insbesondere die Schriften des Reichskammergerichts-Beisitzers [Johann Ulrich] von Cramer und die des freiherrlich von kniestedtischen Konsulanten [Johann] Mader - zur Verfügung des jeweils regierenden Herren von Liebenstein behalten, auch gelegentlich ergänzt werden. Dem Johann Wilhelm Gehring, ältesten Sohn des Schulmeisters in Jebenhausen, sollen die Söhne des A. den Besuch einer Lateinschule, dann eine Lehre in einer Schreibstube bezahlen, ihm nach deren Abschluss 100 fl zur Equipage auszahlen; alle weiteren beim Tod des A. lebenden Schulmeisterkinder sollen je 50 fl erhalten. Für die Hausarmen in Jebenhausen und Buttenhausen setzt der A. je ein Legat in Höhe von 100 fl aus, dessen Zinsen jährlich am Todestag zu verteilen sind. Weitere Verfügungen betreffen sein Gesinde, die Dienerschaft und die Beibehaltung seiner Officianten. Der A. ordnet die Veröffentlichung dieser letzten Willenskundgebung u.a. in der Schwäbischen Chronik an und bestimmt die Direktorien der Ritterkantone Donau und Kocher zu Exekutoren. Ankündigungen dreier Ausfertigungen mit Unterschriften und Siegen des A. auf jedem einzlnen Blatt sowie von 7 Zeugen am Schluss