Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er für seinen Kaplan und Sänger Johann Ramantz - aus besonderer Gnade, wegen treuer Dienste und auf dessen Bitten - an seinen Sohn Herzog Georg, Dompropst zu Mainz, die erste Bitte gestellt und die Zusage erlangt hat, dass Johann vorrangig die nächste freiwerdende geistliche Pfründe zu Miltenberg verliehen werden soll.