Schulaufsichtsamt Leer (Bestand)
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NLA AU, Rep. 202
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.1 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.1.1 Bildung und Kultur
1881-1961
Bestandsgeschichte: Bis 1997 bestanden im alten Regierungsbezirk Aurich 4 bzw. 5 Schulaufsichtsämter: 1. Aurich I (Altkreis Aurich), 2. Aurich II (Altkreis Norden), 3. Emden (Emden, Teil Kreis Norden), 4. Leer (Kreis Leer) und 5. Wittmund (Kreis Wittmund). Mit der Verwaltungsreform von 1997 wurden diese in Außenstellen der Bezirksregierung umgewandelt, ihre Registraturen bis auf wenige Akten aufgelöst.
Die Schulaufsichtsämter gehen auf die erstmals 1872 bestellten Kreisschulinspektoren zurück, die bis 1885 dem Konsistorium, danach der Bezirksregierung unterstellt waren. Bis 1872 war die Schulaufsicht von den Kircheninspektionen wahrgenommen worden. Die Bezeichnung Schulrat fand erst zu Beginn der Weimarer Republik Verwendung. 1980 wurden die Schulräte alten Stils verwaltungstechnisch in Schulaufsichtsämtern mit verschiedenen Dezernaten zusammengeführt.
Aufgrund zahlreicher Kassationen liegt der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit nach 1945. Allerdings haben sich in Leer und Wittmund auch Akten der Kirchen- und Schulinspektionen aus dem 18. bzw. vom Ende des 19. Jahrhunderts erhalten.
Nachtrag:
In den vorliegenden Bestand Schulaufsichtsamt Leer (Rep. 202) sind folgende Zugänge aufgenommen worden:
sub. 0001/343 und sub. 0001/344
Bei den Archivalienzugängen handelt es sich vorwiegend um Unterlagen aus den 1970er und 1980er-Jahren, die den Wandel und die Umgestaltung der schulischen Landschaft, u.a. durch die Einführung der Orientierungsstufe und die Beschulung von Migranten (Spätaussiedler/Ausländer) im Bestand widerspiegeln.
Auch weisen zahlreiche Archivalien personenbezogene Daten auf, für die im NArchG längere Schutzfristen festgelegt sind.
Freerk-Ludwig Steinbömer,
Bestandsgeschichte: 07.09.2012
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Schulaufsichtsämter gehen auf die erstmals 1872 bestellten Kreisschulinspektoren zurück, die bis 1885 dem Konsistorium, danach der Bezirksregierung unterstellt waren. Bis 1872 war die Schulaufsicht von den Kircheninspektionen wahrgenommen worden. Die Bezeichnung Schulrat fand erst zu Beginn der Weimarer Republik Verwendung. 1980 wurden die Schulräte alten Stils verwaltungstechnisch in Schulaufsichtsämtern mit verschiedenen Dezernaten zusammengeführt.
Aufgrund zahlreicher Kassationen liegt der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit nach 1945. Allerdings haben sich in Leer und Wittmund auch Akten der Kirchen- und Schulinspektionen aus dem 18. bzw. vom Ende des 19. Jahrhunderts erhalten.
Nachtrag:
In den vorliegenden Bestand Schulaufsichtsamt Leer (Rep. 202) sind folgende Zugänge aufgenommen worden:
sub. 0001/343 und sub. 0001/344
Bei den Archivalienzugängen handelt es sich vorwiegend um Unterlagen aus den 1970er und 1980er-Jahren, die den Wandel und die Umgestaltung der schulischen Landschaft, u.a. durch die Einführung der Orientierungsstufe und die Beschulung von Migranten (Spätaussiedler/Ausländer) im Bestand widerspiegeln.
Auch weisen zahlreiche Archivalien personenbezogene Daten auf, für die im NArchG längere Schutzfristen festgelegt sind.
Freerk-Ludwig Steinbömer,
Bestandsgeschichte: 07.09.2012
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ