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Walbeck AA 0622 (Bestand)
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Form und Inhalt: Vgl. insgesamt Friedrich Wilhelm Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 2, Siegburg 1970, S. 374-377. Der Bestand befand sich auf dem Kahn "Main 68"; vgl. Johannes Kistenich, Gesunkene Schätze. Die Kahnakten. Schadensgeschichte und Restaurierungsgeschichte (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, 36), Düsseldorf 2010 (im Internet unter http://www.archive.nrw.de/lav/archivfachliches/bestandserhaltung/kahnaktenrestaurierung/Kahnaktenbroschuere.pdf . Vorhanden sind derzeit (März 2018), z. T. stark beschädigt und restauriert, folgende Nummern: 1-30, 34-48, 55, 76-89, 93-100, 138-143, 467-487.
Die Herrschaft Walbeck und ihre Inhaber:
Die Herrschaft Walbeck zählt ebenso wie wahrscheinlich Twisteden zu den alten freien geldernschen Unterherrschaften; was in einer Urkunde Wilhelms von Jülich als Herzog von Geldern vom 7. April 1381 bestätigt wird; wonach er hier von keine anderen Ansprüche als Bede und Schatz habe (Extradenda Arnheim, Abschrift).
Die Herrschaft Walbeck gehörte schon im 14. Jahrhundert dem alten niederrheinischen Adelsgeschlecht der Schencken von Nideggen; als erster Besitzer erscheint um 1381 Heinrich Schenck von Nideggen, Herr der benachbarten Herrschaft Aeffersen an der Maas, der Walbeck vermutlich durch seine Ehefrau Alheit von Rayde erbte (Ferber, Geschlecht der Familie Schenck von Nideggen Seite 34). Schon früh muss auch die benachbarte Herrschaft Twisteden mit Walbeck vereint worden sein, da sie später stets mit Walbeck zusammen genannt wird.
Im 15. Jahrhundert wurde die Herrschaft unter die Söhne Dietrich und Johann, des 1452 verstorbenen Heinrich Schenck von Nideggen, geteilt. Die Dietrische Linie vererbte ihren Anteil an die Familien Hüls und Gelre (Geldern). Von den Gelre’s kam der Anteil noch am Ende des 16. Jahrhunderts an das Haus Steprath-Doddendahl, das sich nach dem Walbeck benachbarten Gut Steprath und der niederholländischen Herrschaft Doddendaal nannte. Um 1700 kam durch die Ehe der Johanna Maria von Steprath mit Johannes Carsilius von Doornick der Dietrische Anteil an das veluwische Geschlecht Doornick-Lackhausen, das seinen Besitz Hauts Steprath bei Walbeck an das münsterländische Adelsgeschlecht Nagel auf Haus Vornholz (Kreis Warendorf) weitervererbte, jedoch nicht seinen Anteil an den Herrschaften Walbeck und Twisteden, der schon früher wieder mit der übrigen Teilherrschaft vereinigt war.
Der Johanneische Teil an Walbeck kam durch die Heirat an das klevische Adelsgeschlecht Bylandt, das um 1630 durch die Ehe der Sophia Maria von dem Bylandt mit Thomas Grammaye, diesen zum Teilherren von Walbeck machte.
Durch dessen Tochter Thomasine, die sich mit Wilhelm Luther Otto von Bönninghausen vermählte, kam dieses Geschlecht in den Besitz der Teilherrschaft und hat dieselbe bis spät in das 18. Jahrhundert besessen.
Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden die halben Herrschaften Walbeck und Twisteden wieder vereinigt, da in der Vasallenliste des Herzogtums Geldern aus dem Jahre 1778 für das Haus Walbeck nur Lothar Karl von Bönninghausen genannt wird (Geldern, Justizhof III, 13).
1808 erwarb das nach dem bisherigen Besitzer Schloss Bönninghausen genannte Gut der ehemalige preußische Kriegs und Domänenrat Friedrich von Ammon, dessen Erben es im Februar 1878 an den Kaufmann Friedrich Hubert Karl Macritz zu Düsseldorf verkauften.
Während des 19. Jahrhunderts erscheint das Gut in der Matrikel der im rheinischen Provinziallandtag vertretenen Rittergüter (siehe Akten Regierung Düsseldorf, I C Nachtrag 2(51,2) Band I).
Heute gehört das Gut der Frau Major Klein, geborene Lamprecht.
Gericht und Verwaltung in den Herrschaften Walbeck und Twisteden:
Bemerkenswert ist, dass vielleicht schon seit der Teilung der Herrschaft Walbeck im 16. Jahrhundert die Herrschaft Twisteden mit Walbeck durch die Personalunion der Inhaber verbunden war, wodurch, wenn auch bei prinzipieller Unabhängigkeit von einander sich eine bemerkenswerte Verse Schmelzung in manchen Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen ergab. Die Herren zu Walbeck, als Unterherren der Landesherren, übten die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit aus. Deswegen wurde besonders die Strafgerichtsbarkeit ”nomina officii“, zumal bei schweren Delikten, wie Diebstahl, Mord, stehts im Namen des Herrschaftsinhabers ausgeübt. Als Strafgerichtsinstanz war das Gericht Walbeck sowohl für Walbeck wie für Twisteden zuständig. Ein wichtiger Teil dieser Officialgerichtsbarkeit waren auch die Officialprozesse gegen säumige Steuerschuldner. Neben der sonstigen streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit bildete auch die allgemeine Landesverwaltung einen wichtigen Teil der Tätigkeit der Gerichtspersonen, aber nur als staatlicher Auftrag.
Folgende Amtsträger des Gerichts Walbeck gab es:
1.Der Schultheiß, im 16. Jahrhundert bisweilen Richter genannt;
2.Sein Stellvertreter: der Statthalter;
3.Die Schöffen, durchweg zwei an der Zahl, sie fungierten oft allein in Sachen freiwilliger Gerichtsbarkeit.
4.Die Gemeindemannen oder Leute (gemeensluide), als Erweiterung des Schöffenkollegs - sie fungierten in Sachen freiwilliger Gerichtsbarkeit; besonders aber als erweiterte Landesvertretung in Verwaltungsangelegenheiten.
5.Der Gerichtsschreiber, als wichtigste Instanz für den gerichtlichen Schriftverkehr, wie für die allgemeine Landesverwaltung, war auch für das Gericht Twisteden zuständig, sodass eine einheitliche Kanzlei für die Herrschaften Walbeck und Twisteden bestand.
Die 2. Instanz für Rechtsprechung der Gerichte Walbeck und Twisteden, war der ”Hof von Geldern“ in Roermond, später in preußischer Zeit in der Stadt Geldern sesshaft, auch ”Justizkollegium“ genannt.
Wie schon gesagt, war das Gericht auch für die allgemeine Landesverwaltung tätig. Es gab aber auch einen unmittelbaren Vertreter der staatlichen Finanzverwaltung, das war der Schatzheber. Der Schatz war als Grundsteuer eine der wichtigsten Abgaben, während das Kopfgeld von den grundbesitzlosen Knechten gezahlt wurde.
Mit den Kopfgeldern bildeten die Viehsteuern die Beden oder Subsidienabgaben. Die über alle diese Abgaben geführten Listen bilden eine der wichtigsten genealogischen und wirtschaftsgeschichtlichen Quellen des Bestandes.
Der Grundbesitz auswärtiger geistlicher Stifter und Klöster in der Herrschaften Walbeck und Twisteden:
Neben den Inhabern der Herrschaft Walbeck gehörte der meiste Grundbesitz in Walbeck dem Stift St. Qurini in Neuss, das als einen Haupthof den Hesigerhof in Walbeck mit dem Patronatsrecht über die alte Walbecker Mutterkirche, ferner dem Bremishof u. e. Anz. Gabel- und Sach-Zehnt besaß. Ein eigener Stiftsrentmeister waltete über die Walbecker Einkünfte.
Dem Stift St. Viktor in Xanten gehörte das Kerckhoffsgut zu Twisteden und der Dorserhof zu Walbeck; dem Kloster Grafenthal gehörten der Hoffmannshof und weitere Ländereien, auch das Kloster Mariensand vor Straelen hatte einige Ländereien und Besitzrechte zu Walbeck.
Zur Geschichte des Archivs:
Das Archiv wurde nach dem Weltkrieg durch den damaligen stellvertretenden Bürgermeister zu Walbeck auf dem Walbecker Kirchturm in einer alten Truhe aufgefunden. Der frühere Aufbewahrungsort ist unbekannt.
Gemäß einem Depositalvertrag und der politischen Gemeinde Walbeck, wurde ein Teil des Archivs im Jahre 1932 ins Staatsarchiv überführt. Weitere Akten wurden im März 1936 durch einen Beauftragten des Staatsarchivs ausgesondert, und im Juni 1937 übernommen. Ein kleiner Restbestand ist noch im Besitz der Gemeinde Walbeck (vergleiche Dienstakten D. I., besonders 383/1931; 2061/1935).
Übernommen wurden fast ausschließlich Akten der Gerichte Walbeck und Twisteden, das heißt aber nicht nur Gerichtsakten, sondern auch Verwaltungsakten, weil das Gericht durch seine Amtsträger auch Verwaltungstätigkeit ausübte.
Wenn auch bei der Aufteilung des Bestandes in diesem Verzeichnis Akten über Inhaber der Herrschaft Walbeck, über in Walbeck grundbesitzende Klöster usw. unterschieden wurde, so handelt es sich hierbei jedoch vornehmlich um Gerichts- und Prozessakten de Walbecker Gerichts.
Verzeichnis von Archivalien der Freiherrlichkeit Walbeck (befinden sich im Besitz der Gemeide Walbeck und wurden von Hern Gerhard Oppenberg, Walbeck zu seinem Werk über Walbeck benutzt; vgl. Dienstreg. Z 6 - 1 - 1755/68):
1.Steuerliste der Herrlichkeit Walbeck um 1510
2.Steuerliste der Herrlichkeit Walbeck unbekannten Datums (unvollständig)
3.Steuerliste der Herrlichkeit von 1556
4.Verschiedene Reste von Steuerlisten von 1596 bis 1616
5.Urkunde über Eheschließung der Gertrud Schenck von 1468
6.Sechs Befehle des Grafen von Hornes von 1702 an die Regierer in Walbeck, Pioniere (Arbeiter) für die Festung Venlo zu stellen.
7.Abschrift eines Nachtwächterpatents von 1740
8.Anordnung des Herrn von Bönninghausen betr. Brandschutz in der Gemeinde Walbeck
9.Einige Aufzeichnungen des Sekretärs de Rath über die Kontributionen der Franzosen im 7-jährigen Krieg
10.Rentenkauf des P. Wolters von der Gemeinde Walbeck 1598
11.Urkunde des Stiftes Neuss über Zahlung von 33 Goldgulden durch Heinrich Schenck von N. 1533
12.Urkunde von 1707 betr. Forderung des Reinerus Herby über 412 ½ Pattacons.
13.Urkunde von 1653 über Eheangelegenheit von Marg. Porugals.
14.Urkunde der Schöffen über eine Schuld von 100 Pattacons
15.Urkunde der Schöffen über eine Schuld von 1000 Rixdalers an Reiner von Steprath
16.Kopie einer Schuldurkunde von 1567 (beschädigt)
17.Gemeinderechnung von 1728
18.Testament der Derrick Treels vor den Schöffen von 1734
19.Schattbuch der Gemeinde Walbeck von 1702
20.Reste von Quittungen und Rechnungen verschiedener Art.
21.Einwohnerliste von 1723 für die Gemeinde Walbeck.
22.Schriftstück über die Gewährung einer Entschädigung für schlecht gewachsenes Korn an die Bauern der Gemeinde von 1740 (75 Taler)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.