Hans Mager, Schneider von Holzhausen, wegen ausländischer Kriegsdienste und anderer Vergehen zu Sulz gef., jedoch mit einer U. vom gleichen Tag wieder freigel., verpflichtet sich eidlich, ohne Wissen und Erlaubnis seines Herrn oder seiner Amtleute weder ausser Landes zu gehen noch sein Gut zu veräußern und sich einer Bestrafung nicht zu entziehen.