Jerg Gryll, B. zu Ebingen [Kr. Balingen], gef. zu Ebingen wegen gebrochener Urfehde und Misshandlung, schwört Urfehde, verspricht, nachdem er vor Gericht gestellt und vom Nachrichter mit Ruten vom Rathaus zum Wasen geschlagen worden war, nie weiter als bis zwei Meilen von Ebingen wegzugehen, keine Zeche zu besuchen, nicht mehr zu spielen, nur ein abgebrochenes Messer zu tragen