Richter Gert Haver beurkundet, dass Johan Asemissen und seine Ehefrau Lyneke an Bürgermeister und Rat der Städte Bielefeld eine jährliche Rente aus ihrem Haus und Grund vor der "Nedernporten", und aus ihrem Garten, auch vor der "Nedernporten" zum Siechenhaus hin, zwischen Albert Asemissens und Helmich Lenepesels Garten gelegen, gegen empfangene 20 Rheinische Gulden verkaufen.