Propst Adolf von Biedenfeld (Bydennfelth), Äbtissin Elisabeth Neidhart (Neytharttyn), Priorin Dorothea, Kellnerin Maria und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Francken-) an der Werra verleihen erblich Johann (Hansen) Schuler, Bürger und wohnhaft zu Schmalkalden, seiner Frau Barbara und ihren Erben des Klosters großen Teich unter dem Hauenberg (Hawen-), der eine zeitlang wüst gestanden hatte. Die Inhaber haben dafür einen jährlichen Erbzins von einem Zentner Karpfen Kaufmannsgut auf ihre Kosten in das Kloster zu liefern, je zur Hälfte fällig an Kathadra Petri [22. Febr.] und Bartholomei [24. Aug.]; dieser soll nicht erhöht werden. Der Teich ist in gutem Zustand zu halten und darf ohne Zustimmung des Klosters nicht versetzt oder verkauft werden. Propst und Äbtissin sollen die Inhaber wie andere Untertanen des Klosters schützen und schirmen. Es siegeln Propst, Äbtissin und Konvent mit dem Propstei- bzw. dem Konventssiegel. Geben am tag conceptionis Marie a.d. 1522. Johann Schuler, wohnhaft und Bürger zu Schmalkalden, und seine Frau Barbara übernehmen die in der Verleihungsurkunde aufgezählten Verpflichtungen und versprechen, den Zentner Karpfen jährlich nach Allendorf zu liefern. Als Unterpfand stellen sie zwei Teiche neben dem großen Teich unter dem Hauenberg, an die sich das Kloster bei Säumnis halten kann. Die Eheleute bitten Wilhelm von Herda, Amtmann zu Salzungen (Saltz-), um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
Loading...