Beilegung des Rechtsstreits (Reichskammergericht) der Freiherren Wurmser von Vendenheim mit den fürstlichen und gräflichen Häusern Baden, Nassau-Saarbrücken und von der Leyen um die von der Herrschaft Geroldseck herrührende Jagdgerechtigkeit im Meißenheimer Bann durch Belehnung der ersteren.