Prozess Kartause / Altmünster. Der Kantor der Aschaffenburger Kirche verurteilt in Wiederholung des früher ergangenen Zwischenurteils Altmünster zur Tragung der bisher aufgelaufenen Gerichtskosten. "Lecta et lata est hec interlocutoria 1359 IIII. Non. Augusti".