Dietrich von Berlichingen und seine Ehefrau Barbara, die mit Rüdiger Sützel den Weinzehnten zu Balbach und zu Wachbach gekauft haben, versprechen, daß erwähnter Rüdiger Sützel, der diese Weinzehnten ihrer Mutter und Schwiegermutter Margarete Messelhausen überlassen hat, nach deren Tod die Hälfte an beiden Zehnten wider erhält. Genannter Rüdiger Sützel soll den A. dann nach Jahresfrist 425 Gulden geben.