Johann Eberlin von Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] hat von den Ulmer Bürgern und derzeitigen Pflegern des Weinkellers des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] Ludwig Krafft, Sohn des verstorbenen Peter Krafft, und Johann Schweblin ein Gut in Roth im Dorf bestanden, das er künftig bewirtschaften und in gutem Kulturzustand halten soll. Er hat davon jedes Jahr 7 Imi Roggen, 7 Imi Hafer, 1 Viertel Öl, 100 Eier, 2 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn, 10 Schilling Heller Heugeld und bei seinem Abzugn 10 Schilling Heller als Weglöse an den Weinkeller zu entrichten. Diese Abgaben muss er auf seine Kosten zwischen dem 29. September ("sant Michels tag") und dem 11. November ("sant Martins tag") in Ulm abliefern. Nach seinem Tod und bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen fällt das Gut wieder an den Weinkeller zurück, ohne dass seine Erben dagegen Einspruch erheben können.