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Bischof Raban von Speyer übergibt Weiprecht von Helmstatt, Sohn seines +Bruders Reinhard, Amtmann im Bruhrain, mit Zustimmung von Dekan und Kapitel des Domstifts Speyer die hintere Burg und das Städtchen Neckarsteinach sowie den Weiler Darsberg ("Darspach") zur Verwaltung und Nutznießung. Weiprecht soll die etwas verfallene Burg mit einem Zwinger versehen und die Bewehrung verbessern. Dafür verschreibt der Bischof ihm 1000 fl auf die Pfandschaft, die bei der Auslösung nach Weiprechts Tod an dessen Erben zu zahlen sind. Wird der Zwinger nicht gebaut, werden nur die sonstigen Baukosten ersetzt. Siegler: Aussteller sowie Dekan und Kapitel zu Speyer mit dem Kapitelsiegel

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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