Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, dass die von ihm angemaßten Fischereirechte an den Bächen in der Brühler Mark der Pfalz nicht zustehen, nachdem Dieter, Dam und Heinrich von Handschuhsheim vermerkt hatten, dass die Bäche von ihren Vorfahren auf sie gekommen seien, und die Rechtsverhältnisse nunmehr nach dem Verhör von Kundschaften bestätigt worden sind. Jedoch gewähren die Herren von Handschuhsheim dem Kurfürsten, dass er unbeschadet ihrer Rechte persönlich für seine Tafel fischen mag, wenn er zu Schwetzingen verweilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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