Urgicht und Urteil
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7495
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
(1572 März 21, ohne Datum)
Regest: Conrad Sickh von Schlaitdorf hat vor und nach der peinlichen Frag bekannt: 1) Ungefähr um vergangenen Martini habe er zu Pforzheim ein Roß gestohlen und bis gen Neuhausen gebracht. Da sei es ihm wieder genommen und von dem Edelmann in sein Gebiet verboten (= mit Beschlag belegt, beansprucht) worden.
2) Zu Tüwingen habe er bei einem Meister ... und seiner Frau daselbst ein Lädlein erbrochen und etlich Geld daraus gestohlen.
3) Am 7. Tag des Christmonats (= Dezember) habe er hier in das Salzhaus eingebrochen und ungefähr 18 fl entwendet. 15 fl seien ihm zu Tüwingen wieder abgeschriegkht (= abgejagt) worden.
4) Am 18. Tag Christmonats habe er zum 2. Mal in das Salzhaus eingebrochen und ungefähr 1 1/2 fl entwendet.
5) Zu Chantstatt (Cannstatt) habe er einem Beckenknecht ungefähr 4 Batzen aus einem Säckel gestohlen.
Der Rat hat, anderen zu abscheulichem Exempel und ihm zu wohlverdienter Straf, zu Recht erkannt, daß Conrad Sickh dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden zu dem Hochgericht hinausgeführt, daselbst dem Erdreich entfremdet, der Luft befohlen und mit dem Strang an dasselbe gehenkt werden soll, bis sein natürliches Leben zum zeitlichen Tod gebracht wird. Aber in Ansehung seiner Jugend und fürtrefflicher Bitten etlicher Herren und guter Freunde hat der Rat aus Gnaden dieses Urteil kassiert (= aufgehoben) und zu Recht erkannt, daß er dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden, wie bräuchlich, oberhalb des Leibs (= am Oberleib) entblößt und mit Ruten von dannen über die Metmannsbrücke geschlagen werden und daselbst einen Eid schwören soll, alsbald von dannen zu ziehen und keine Nacht zu bleiben, wo er die andere (= vorige) war, bis er über die Donau kommt. Alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht.
2) Zu Tüwingen habe er bei einem Meister ... und seiner Frau daselbst ein Lädlein erbrochen und etlich Geld daraus gestohlen.
3) Am 7. Tag des Christmonats (= Dezember) habe er hier in das Salzhaus eingebrochen und ungefähr 18 fl entwendet. 15 fl seien ihm zu Tüwingen wieder abgeschriegkht (= abgejagt) worden.
4) Am 18. Tag Christmonats habe er zum 2. Mal in das Salzhaus eingebrochen und ungefähr 1 1/2 fl entwendet.
5) Zu Chantstatt (Cannstatt) habe er einem Beckenknecht ungefähr 4 Batzen aus einem Säckel gestohlen.
Der Rat hat, anderen zu abscheulichem Exempel und ihm zu wohlverdienter Straf, zu Recht erkannt, daß Conrad Sickh dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden zu dem Hochgericht hinausgeführt, daselbst dem Erdreich entfremdet, der Luft befohlen und mit dem Strang an dasselbe gehenkt werden soll, bis sein natürliches Leben zum zeitlichen Tod gebracht wird. Aber in Ansehung seiner Jugend und fürtrefflicher Bitten etlicher Herren und guter Freunde hat der Rat aus Gnaden dieses Urteil kassiert (= aufgehoben) und zu Recht erkannt, daß er dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden, wie bräuchlich, oberhalb des Leibs (= am Oberleib) entblößt und mit Ruten von dannen über die Metmannsbrücke geschlagen werden und daselbst einen Eid schwören soll, alsbald von dannen zu ziehen und keine Nacht zu bleiben, wo er die andere (= vorige) war, bis er über die Donau kommt. Alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET